Religionsfreiheit und Menschenrechte sind Markenzeichen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik
(Bonn, 02.04.2025) Der Präsident des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (IIRF), Prof. Thomas Schirrmacher, sieht auch in einer zukünftigen schwarz-roten Koalition das Amt des Beauftragten für Religionsfreiheit als wesentliches Element der deutschen Außenpolitik an. Die aktuellen Entwicklungen in Nigeria, Indien, Syrien oder auch Israel und Palästina sowie die weltweite Bedrohung von religiösen Minderheiten zeige, dass das Eintreten Deutschlands für Religionsfreiheit von größter Bedeutung ist.
Die Glaubensfreiheit gehöre zur DNA des Grundgesetzes. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Einsatz für Religionsfreiheit ist keine Klientelpolitik
In Zeiten schwerer internationaler Krisen und Herausforderungen dürfe die erfolgreiche Arbeit des Beauftragten für Religionsfreiheit nicht abgewürgt werden. Das wäre ein verheerendes Signal. Vielmehr müsse das weltweite Eintreten für Religionsfreiheit und Menschenrechte gerade jetzt als „Markenzeichen der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik“ herausragen. „Ein außenpolitisches Schwergewicht wie Deutschland, das für Religions- und Weltanschauungsfreiheit eintritt und dieses als Menschenrecht aus dem parteipolitischen Streit heraushält, ist weltweit unverzichtbar. Deutschland hat bewiesen, dass der Einsatz für Religionsfreiheit keine Klientel-Politik ist, sondern für ein Menschenrecht eintritt, das über den Parteien steht und ohne das eine Demokratie nicht existieren kann“, so Schirrmacher, der auch Präsident der International Society for Human Rights (ISHR) ist.
Statement von Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher, Präsident des IIRF
Eine Bundesregierung der Großen Koalition hat das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit geschaffen. Das Amt hatte zunächst ein MdB der CDU inne, danach ein MdB der SPD. Beide haben das Amt entscheidend geprägt und ihm weltweit weit über den Buchstaben der Beschreibung ihres Amtes hinaus Geltung verschafft.
Es gibt viele Staaten, die die Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit Füßen treten. Es gibt viele Staaten, für die das Thema bedeutungslos ist. Leider gibt es eine wachsende Zahl von Staaten, die das Thema parteipolitisch oder religionspolitisch instrumentalisieren, nicht zuletzt derzeit die USA. Dementsprechend ist ein entsprechendes Amt dort meist ein Spielball der jeweiligen Regierungsparteien und kommt und geht mit Regierungswechsel oder wird jeweils umdefiniert.
Ein außenpolitisches Schwergewicht wie Deutschland, das für Religions- und Weltanschauungsfreiheit eintritt und dieses als Menschenrecht aus dem parteipolitischen Streit heraushält, ist weltweit unverzichtbar. Deutschland hat bewiesen, dass der Einsatz für Religionsfreiheit keine Klientel-Politik ist, sondern für ein Menschenrecht eintritt, das über den Parteien steht und ohne das eine Demokratie nicht existieren kann.
Zudem spielt das Amt des Beauftragten eine zentrale Rolle im interreligiösen Dialog und hat einen großen Einfluss zum Guten auf Länder, die sich sehr stark religiös definieren. Da mehr als 80 Prozent der Weltbevölkerung einem religiösen Glauben angehören, und die meisten der nicht religiösen Menschen stark von einer Weltanschauung motiviert sind, ist es gerade für die Außenpolitik wichtig, dass ihre Motivationen einen sichtbaren Ort in Staat und Politik haben. Das Amt des Beauftragten kann das sehr wirkungsvoll tun, ohne eine bestimmte Religion oder Weltanschauung zu fördern oder zu bevorzugen, was ja gegen unser in der Verfassung festgeschriebenes Selbstverständnis wäre. Die Außenpolitik Deutschlands ist im Umgang mit hochreligiösen Ländern wie Nigeria, Indien, Syrien oder auch Israel und Palästina – um nur einige brandaktuelle Situationen anzuführen – auf solches Wissen angewiesen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit unterscheidet sich stark von den meisten anderen Beauftragten, indem sein Inhaber nicht unabhängig agiert, sondern eng mit dem Ministerium verquickt ist, in dem er angesiedelt ist, aber auch eng mit dem Außenministerium zusammenarbeitet. Sein Bericht gilt weltweit als so schwergewichtig, weil die Deutschen Botschaften zu jedem Land involviert sind, über das berichtet wird. Außerdem ist das Amt unter beiden Amtsinhabern eng mit dem Deutschen Bundestag, besonders mit dem Ausschuss für Menschrechte und Humanitäre Hilfe, verbunden gewesen. Bei dessen letzter Anhörung ging es um den neuesten Bericht des Beauftragten. Die von CDU/CSU und SPD berufenen Sachverständigen, zu denen ich auch gehörte, zeigten sich sehr zufrieden mit dem Bericht des Beauftragten. Sie waren der Meinung, dass der Bericht eine wesentliche Rolle dabei spielt, diktatorische und nicht-demokratische Staaten in Schach zu halten. Diktatoren und Autokraten fürchten diese Berichte, da dort ihr Handeln neutral und durch Forschung belegt aufgedeckt wird. Solche Berichte werden wiederum gründlich gelesen, wenn supranationale Institutionen oder Investoren die Lage der Freiheitsrechte eines Landes in ihre Überlegungen einbeziehen.
Die Glaubensfreiheit gehört zur DNA des Grundgesetzes. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Downloads und Links
- Foto 1: Thomas Schirrmacher spricht vor der Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) in Marrakesch, Marokko, über Religionsfreiheit © IIRF/Martin Warnecke
- BQ 786 – 9/2024 ‚Religionsdialog ist unverzichtbar: Schirrmacher spricht im Bundestag bei der Anhörung zur Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit‘: https://bonner-querschnitte.de/?p=6756