BQ 922 – 27/2026
Die Bedeutung von Thomas Schirrmacher für den Begriff „Bildungspflicht“ in Deutschland

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(Bonn, 04.05.2026) Thomas Schirrmacher hat in der deutschen Debatte um Schul­pflicht und Homeschooling eine zentrale Rolle bei der Popularisierung und inhaltlichen Ausgestaltung des Begriffs „Bildungspflicht“ gespielt. Während in Deutschland traditio­nell eine strikte Schulpflicht besteht, hat Schirrmacher – insbesondere seit den frühen 2000er Jahren – argumentiert, dass nicht der Schulbesuch als solcher, sondern die Bildung des Kindes das eigentliche staatliche Ziel sein sollte.

Schirrmacher kritisiert, dass aus der Schulpflicht allzu oft eine Schulan­wesenheitspflicht wird und dass sich Politiker oft emotional als von den The­sen der Vertreter einer Bildungspflicht erschüttert geben, aber weniger emo­tional auf den Umstand reagieren, dass in der Schule immer weniger Bildung vermittelt wird, ja der Anteil der Schul­besucher steigt, denen trotz Schulab­schluss grundlegende Bildungsfähig­keiten für das Leben fehlen.

Schirrmacher ist einer der wichtigsten deutschsprachigen Stichwortgeber für das Kon­zept der „Bildungspflicht“. Schirrmacher hat den Begriff nicht er­funden, aber entschei­dend systemati­siert, popularisiert und mit einer umfas­senden Argumentation unterlegt.

Sein 2005 erschienenes Werk „Bil­dungspflicht statt Schulzwang“ stellt einen programmatischen Beitrag dar. Darin entwickelt er die These, dass der Staat zwar ein legitimes Interesse an Bildung habe, die konkrete Form der Bildung (z. B. Schule oder Hausunterricht) primär oder wenigstens komplementär im Verantwor­tungsbereich der Eltern liege. In der Folge wurde der Begriff „Bildungspflicht“ zu einem festen Bestandteil bestimmter bildungspolitischer und zivilgesellschaftlicher Diskurse. Auch in politischen und publizistischen Debatten taucht er als Gegenbegriff zur Schulpflicht regelmäßig auf.

Schirrmacher griff damit internationale Modelle auf, in denen Homeschooling erlaubt ist, und stellte diese der deutschen Rechtslage gegenüber. Seine Argumentation ver­bindet grundrechtliche, pädagogische und religionspolitische Aspekte und richtet sich gegen die in Deutschland vergleichsweise restriktive Haltung gegenüber Hausunter­richt oder anderen Alternativen oder Kombinationsmodellen zur Schul­pflicht.

Schirrmacher grenzt sich in seinen einschlägigen Arbeiten deutlich von einem völlig unregulierten, staatlich unbeaufsichtigten Homeschooling ebenso ab wie von wissen­schaftsfeindlichen oder bildungsfernen Strömungen innerhalb der Homeschooling-Be­wegung. Sein Konzept der „Bildungspflicht“ zielt gerade nicht auf eine Abschaffung staatlicher Verantwortung, sondern auf deren Neujustierung: Der Staat soll weiterhin sicherstellen, dass Kinder eine qualifizierte, am Stand der Wissenschaft orientierte Bildung erhalten, jedoch ohne den zwingenden Besuch institutioneller Schulen vorzu-schreiben.

Schirrmacher betont, dass Eltern zwar die primäre Verantwortung für die Bildung tra­gen, diese aber an überprüfbare Standards gebunden bleibt – etwa durch Leistungs­nachweise, Prüfungen oder staatliche Kontrollen. Damit positioniert er sich bewusst gegen Formen des Homeschoolings, die zu Bildungsvernachlässigung, ideologischer Abschottung oder Ablehnung wissenschaftlicher Erkenntnisse führen könnten. Seine „Bildungspflicht“ ist insofern als verbindlicher Mindestanspruch an Bildung zu ver­stehen, der sowohl individuelle Freiheit als auch gesellschaftliche Verantwortung inte­grieren soll.

Deswegen plädiert Schirrmacher auch stark für Mischformen, Homeschooler, die tageweise in die Schule gehen, Schulen, die Heimarbeit-Tage einpflegen, Einsatz von Homeschool-Materialen und -erfahrungen im Einsatz gegen Schulverweigerung, vor allem auch aus psychologischen Gründen usw.

Das in seinem Verlag herausgegebene Buch von Christin Tellisch und Britta Oster-mann, „Bildung, Pandemie, Herausforderungen: Hybridität als Lösung? Chancen und Herausforderungen für (inklusive) Erziehungs- und Bildungsprozesse“, beleuchtet, dass aus der Pandemie die Hybridität der Bildungswege zu lernen sei und auch, dass Schule ab jetzt immer auf Bildung außerhalb des Schulgebäudes vorbereitet sein muss.

Schirrmacher verweist auch darauf, dass staatlich zugelassen viele ‚Ausnahmen‘ von der Schulpflicht gewährt werden, etwa die Deutsche Fernschule e. V. für Schüler im Ausland, wenn dort keine brauchbare Schule zur Verfügung steht (einschließlich Kinder deutscher Diplomaten), Schüler mit längerem Krankenhausaufenthalt, Schüler, deren Familie auf Schiffen arbeitet, Schüler, die zu weit von der nächsten Schule weg wohnen, Hoch- und Minderbegabte. Schirrmacher vertritt den Standpunkt, dass man mit ‚Ausnahmen‘ auch die meisten Anfragen wegen Homeschooling entschärfen kann, da ‚Ausnahmen‘ selbstredend nicht die Kontrolle des Staates unterlaufen, sondern vom Staat zu seinen Bedingungen gewährt werden. Immerhin kennt das Grundgesetz zwar eine Aufsichtspflicht des Staates über die Bildung – neben dem dort ebenso ver­ankerten Elternrecht –, aber keine Schulanwesenheitspflicht, einmal ganz abgesehen davon, dass „Schule“ im Grundgesetz ja weniger ein Gebäude und die physische An­wesenheit dort meine, als die institutionalisierte Bildung.

Deswegen hat Schirrmacher auch etliche Bücher und Artikel rund um Privatschulen und Schulbildung allgemein verfasst und in seinem Verlag in der Reihe „Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft“ Bücher zu Internaten, katholischen und evan­gelischen Privatschulen und wichtigen pädagogischen Themen herausgegeben.

Hätte Schirrmacher sein grundlegendes Buch nicht 2005 geschrieben, sondern heute, müsste er sich mit den verschiedentlichen Forderungen von Politikern der Alternative für Deutschland (AfD) auseinandersetzen, die eine „Bildungspflicht“ fordern. Schirr­machers „Bildungspflicht“ ist ein menschenrechts- und elternrechtsbezogener Ansatz, der Hausunterricht nur dann begrüßt, wenn er bessere Bildung ermöglicht, die dann selbstverständlich den staatlichen Behörden gegenüber belegt werden kann und muss. Als „Beauftragter für Religionsfreiheit des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU“ hat Schirrmacher verschiedentlich gegen Positionen der AfD Stellung bezogen und im Deutschen Bundestag bei Anhörungen des Menschenrechtsaus­schusses – jeweils als Experte auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion – sich mit den von der AfD vorgeschlagenen Experten auseinandergesetzt.

Veröffentlichungen von Thomas Schirrmacher zur Bildungspflicht

  • Bildungspflicht statt Schulzwang: Staatsrecht und Elternrecht angesichts der Diskussion um den Hausunterricht. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn & VTR: Nürnberg, 2005. 92 S. ISBN 978-3-93811-604-8 (VKW) 3-937965-27-0 (VTR), 2005 (https://thomasschirrmacher.info/?p=880)
  • Thomas Mayer, Thomas Schirrmacher (Hg.). Wenn Kinder zu Hause zur Schule gehen – Dokumentation. VTR: Nürnberg, 2004. ISBN 978-3-93337-287-1 (https://thomasschirrmacher.info/?p=11794)
  • „Hausunterricht in Deutschland“. S. 38–48 in: Thomas Mayer, Schirrmacher (Hg.) Wenn Kinder zu Hause zur Schule gehen: Dokumentation. VTR: Nürnberg, 2004.
  • „Bildungspflicht statt Schulzwang“. S. 199–284 in: Ralph Fischer, Volker Ladenthin (Hg.). Homeschooling – Tradition und Perspektive. Systematische Pädagogik 8. Ergon: Würzburg, 2006. ISBN 978-3-89913-482-6
  • „Compulsary Education – in Schools Only?“. S. 47–66 in: John Warwick Montgomery (Hg.). Homeschooling in America and in Europe: A Litmus Test of Democracy. XXV World Congress of Philosophy and Social Philosophy. Bonn: VKW, 2012. ISBN 978-3-86269-043-5 (https://vkwonline.com/Homeschooling-in-America-and-in-Europe)

Reihe „Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft – Pedagogy in Europe: The Past and The Future“ – ISSN 1869-9200 im Verlag für Kultur und Wissenschaft

Die Bände 1, 2, 3, 6, 19 und 21 sind direkt für das Thema Bildungspflicht relevant.

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